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Förderrichtlinien

Folgende Richtlinien sind bei der Erstellung eines Vorhabens zwingend zu beachten:

1. Fördermöglichkeiten

Folgende Arten von Projekten können finanziell unterstützt werden:

  • Seminare im In - und Ausland
  • Studienaufenthalte (Schulungen und sonstige Informationsveranstaltungen) in Österreich
  • Teilnahme an Fachveranstaltungen (Konferenzen, Kongressen, Symposien, Workshops etc.) in Österreich
  • Entsendung österreichischer Expertinnen und Experten zu Fachveranstaltungen im In- und Ausland
  • Studien, Expertisen bzw. Gutachten
  • Dokumentationen und Beratungstätigkeit
  • Stagen

Das KTC kann Aufenthaltskosten für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Österreich aus folgenden Regionen fördern:

Südosteuropa: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Kroatien, Serbien und Montenegro inkl. Kosovo und Moldau

Osteuropa und Zentralasien: Belarus, Russische Föderation und Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.

Das KTC kann Aufenthalts- und Reisekosten österreichischer Expertinnen und Experten in o.g. Länder und im Einzelfall Honorarkosten für österreichische Expertinnen und Experten übernehmen.

Reisekosten für ausländische Expertinnen und Experten nach Österreich sowie Dolmetsch- und Übersetzungskosten sollen grundsätzlich als Eigenleistung der Projektpartner zur Verfügung gestellt werden.


Förderfähig sind (maximale Obergrenzen!):

Seminare in Österreich

  • Stundensatz für die Organisation durch Externe und Referentinnen und    Referenten pro Person : € 40,00
  • Unterkunft pro Nacht pro Person: € 85,00
  • Verpflegung pro Hauptmahlzeit pro Person: € 18,00
  • Tagespauschale für Unterlagen: € 50,00
  • Tagespauschale Dolmetsch/Übersetzung: € 200,00
  • Tagespauschale Reisekosten und Sonstiges in Österreich: € 250,00

Teilnahme von Fachleuten an Studienaufenthalten, Fachveranstaltungen in Österreich

  • Unterkunft pro Nacht pro Person: : € 85,00
  • Verpflegung pro Hauptmahlzeit pro Person: € 18,00
  • Tagespauschale für Unterlagen: € 50,00
  • Tagespauschale Dolmetsch/Übersetzung: € 200,00
  • Tagespauschale Reisekosten und Sonstiges in Österreich: € 250,00

Seminare im Ausland

  • Stundensatz für Organisation durch Externe pro Person inkl. Sachaufwand: € 40,00
  • Stundensatz Referenten pro Person: € 40,00
  • Unterkunft pro Nacht pro Person: € 110,00
  • Tagesdiäten pro Person (Referenten): € 36,00
  • Tagespauschale für Unterlagen: € 50,00
  • Tagespauschale Dolmetsch/Übersetzung: € 220,00
  • Pauschale Reisekosten und Sonstiges (ohne Teilnehmer): € 616,00

Expertenentsendungen

  • Tagespauschale pro Berater: € 290,00
  • Unterkunft pro Nacht pro Person: € 110,00
  • Übersetzungspauschale: € 290,00
  • Tagesdiäten pro Person: € 36,00
  • Pauschale Reisekosten und Sonstiges: € 616,00

Stagen von Verwaltungsbeamten in Österreich

  • Unterkunft pro Nacht pro Person: € 85,00
  • Verpflegung pro Hauptmahlzeit pro Person: € 18,00
  • Pauschale Reisekosten in Österreich und Sonstiges: € 330,00

Österreichische Expertenteilnahme an internationalen Konferenzen

  • Unterkunft pro Nacht: € 110,00
  • Tagesdiäten pro Person: € 36,00
  • Pauschale Reisekosten und Sonstiges: € 330,00

Beim Antragsteller muss es sich um eine österreichische Institution handeln.

Die maximale Obergrenze für die Förderung eines Projektes beträgt € 20.000,00.

Das Budget muss übersichtlich und nachvollziehbar sein und soll mit Eigenleistungen der einreichenden Institution ergänzt werden.

 

2. Die Abrechnung

Die Abrechnung der eingereichten Projekte erfolgt mittels vollständig ausgefüllten Projektabschlussformulars und nur gegen Vorlage von Original-Belegen, die beim KTC verbleiben.

Bei der Abrechnung von Projekten im Ausland ist ein Beleg über den verwendeten Wechselkurs beizulegen.

Bei allen Projekten sind jedoch Bankauszüge im Original über Überweisungen oder unterschriebene Belege über Barauszahlungen mit dem Vermerk "bar erhalten" abzugeben.

Grundsätzlich gilt: Sämtliche das Projekt betreffende Ausgaben müssen belegt werden!

  • Bei Rechnungen über Mahlzeiten können keine harten alkoholischen Getränke übernommen werden. Die Rechnungen über Mahlzeiten müssen einen Vermerk über die Anzahl der Teilnehmer am Essen enthalten.
  • Ausgaben für Stornogebühren, Minibar oder Pay-TV sowie Parkscheine im Rahmen von Hotelrechnungen können nicht übernommen werden.
  • Bei Fahrgemeinschaften mit dem Auto sind die Anzahl der Insassen anzugeben.
  • Bei Referentenhonoraren sind die Anzahl der verrechneten Stunden sowie die Sozialversicherungs- und Steuernummer anzugeben.

Darüber hinaus sind je nach Projektart folgende Unterlagen der Abrechnung unbedingt beizulegen:

  • unterschriebene Teilnehmerliste,
  • ein detailliertes Programm