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KDZ - Das neue einheitliche Abgabenverfahren für Salzburg – Anwendung in der Praxis

Zentrum für Verwaltungsforschung
Managementberatungs- und WeiterbildungsgmbH

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Das neue einheitliche Abgabenverfahren für Salzburg – Anwendung in der Praxis

Das neue einheitliche Abgabenverfahren für Salzburg – Anwendung in der Praxis

2969PP

04.10 2010, Salzburg

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung (insbesondere Gemeinde und Landesbedienstete), die mit der Vorschreibung und Einhebung von Abgaben sowohl in der I. Instanz als auch mit der Vorbereitung von Berufungsentscheidungen befasst sind.

Ziel

Durch die Vereinheitlichung der einzelnen Landesabgabenordnungen in der österreichweit geltenden Bundesabgabenordnung ergibt sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, die mit der Vorschreibung und Einhebung von Gemeindeabgaben befasst sind, eine neue Rechtslage. In diesem Seminar werden die neuen gesetzlichen Regelungen der BAO vorgestellt und die Unterschiede zur bisher geltenden Salzburger Landesabgabenordnung herausgearbeitet.

Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf aktuellen Fragen des neuen Abgabenverfahrens für die mit der Vorschreibung und Einhebung von Abgaben befassten MitarbeiterInnen liegen. Dabei werden die neuen verfahrensrechtlichen Bestimmungen und das Verfahren hinsichtlich wichtiger ausschließlicher Gemeindeabgaben wie

  • Kommunalsteuer
  • Grundsteuer (zeitliche Befreiungen)
  • Fremdenverkehrsabgaben (allgemeine und besondere Ortstaxe)
  • Interessentenbeitrag
  • Getränkesteuer

anwendungsorientiert und praxisnah vermittelt.

Dieser Workshop bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, eigene Fragestellungen und aktuelle Probleme aus der Gemeindepraxis einzubringen und gemeinsam mit den Vortragenden zu diskutieren und an Lösungsvorschlägen zu arbeiten. Bereits im Vorfeld des Seminars eingebrachte Praxisfälle und Fragestellungen der TeilnehmerInnen sind herzlich willkommen und werden an die Referenten weitergeleitet.

Programmschwerpunkte

  1. Für die Gemeinden maßgebliche Bestimmungen der BAO – Novelle
  2. Wesentliche Unterschiede zwischen der bisherigen LAO und der neuen BAO
  3. Besondere Betrachtung der Vorschriften von
    - Vertretungs- u. Vollmachtsverhältnis, Formgebrechen, behördliche Erledigung
    - Abgabenfestsetzung und Nebenansprüche (Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag, Zinsen);
    - Mahnung
    - Verjährung
  4. Behandlung verfahrenstypischer Fallkonstellationen
  5. Verfahrensrecht NEU und ausschließliche Gemeindeabgaben (Kommunalsteuer, Getränkesteuer, Tourismusabgabe, Grundsteuer, Interessentenbeitrag)
  6. Erarbeitung von Lösungen für mögliche Problemfälle
  7. Praxisfälle unter Beachtung der Rechtsprechung der Höchstgerichte

Vortragende

  • Dr. Hanspeter Panosch ist Leiter der Steuerbehörde der Stadt Salzburg und seit über 20 Jahren im Bereich öffentlicher Abgaben tätig. Bevor er 1992 zur Finanzverwaltung der Stadtgemeinde kam, war er als Großbetriebsprüfer bei der Bundesfinanzverwaltung in Salzburg tätig.
  • Mag. Christian Schmiedbauer ist stellvertretender Amtsleiter und seit 1990 in der Finanzverwaltung der Stadtgemeinde Salzburg tätig.

Dauer

1 Tag, 4. Oktober 2010, 09:00 bis 17:00 Uhr

Ort

Hotel Mercure Salzburg Kapuzinerberg, Sterneckstraße 20, 5027 Salzburg, Tel. +43 662 882031, Fax +43 662 882031-9, E-Mail: h5354-sb@accor.com, Internet: www.mercure.com

Im Nordosten von Salzburg gelegen, zur Altstadt sind es nur 1,5 Kilometer und zum internationalen Flughafen 8 Kilometer. Das Hotel verfügt über eine Loungebar, zwei Restaurants, 6 Tagungsräume, eine Tiefgarage, eine Sauna, ein Dampfbad und ein Solarium.

Zimmerpreis

Einzelzimmerpreis inkl. Frühstück: € 79,00

Methodik

Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion, Workshops

Seminarbeitrag

€ 320,00 exkl. 20% USt. und € 270,00 exkl. 20% USt. für Stammkunden des KDZ. Ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen einer Organisation gewähren wir einen Gruppenrabatt von 10% pro TeilnehmerIn. Anmeldungen, welche bis 6 Wochen vor Seminarbeginn (bei Seminaren bis Mitte Oktober bis 4 Wochen vor Seminarbeginn) eintreffen, werden mit einem Frühbucherbonus von € 45,00 honoriert. Die Inanspruchnahme von Frühbucherbonus und Gruppenrabatt schließen einander aus!

Im Betrag inbegriffen sind Arbeitsunterlagen, 3-gängiges Mittagsmenü, Pausengetränke und Getränke im Seminarraum. Etwaige Getränke zum Mittagessen werden à la carte bestellt und nach tatsächlichem Verbrauch mit den TeilnehmerInnen direkt abgerechnet. Die Nächtigungskosten und Kosten für die Parkgarage sind im Seminarpreis nicht enthalten.

Stornierung: Stornos können nur bei schriftlicher Absage anerkannt werden. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entfällt die Stornogebühr, ab 4 Wochen vor Seminarbeginn beträgt sie 30%, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 50%, bei Nichtteilnahme muss der volle Betrag verrechnet werden. Wird eine Ersatzperson gemeldet, entfällt die Stornogebühr.

Anmeldeschluss

06.09.2010

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