Direkt zum Inhalt springen.

KDZ - Baubehördliche Aufträge nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Baugesetzes

Zentrum für Verwaltungsforschung
Managementberatungs- und WeiterbildungsgmbH

Kurznavigation (unsere Leistungen)

Baubehördliche Aufträge nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Baugesetzes

Baubehördliche Aufträge nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Baugesetzes

- Feuerungsanlagenrechtliche Bestimmungen

2991MB

30.11.2010, Bruck/Mur

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der steirischen Gemeinden und des Magistrates Graz, die ihre Fachkenntnisse im Hinblick auf baubehördliche Aufträge und feuerungsanlagenrechtliche Bestimmungen aktualisieren und erweitern wollen.

Ziel

Anhand der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen sowie der einschlägigen verwaltungsgerichtlichen Judikatur sollen die bei der bescheidmäßigen Erlassung von baubehördlichen Aufträgen auftretenden Rechtsfragen erörtert, und die bei der Durchführung der Verfahren in der Praxis auftretenden Probleme diskutiert werden. Auch werden in diesem Seminar die für die Genehmigung von Feuerungsanlagen maßgebenden Bestimmungen aufgezeigt, wobei auf die in der Praxis auftretenden Probleme eingegangen wird, um so den Vollzug dieser schwierigen Materie zu erleichtern.

Programmschwerpunkte

  • Untersagung der Benützung
  • Instandhaltung
  • Baueinstellung
  • Beseitigungsauftrag
  • Unterlassung der vorschriftswidrigen Nutzung
  • Sofortmaßnahmen
  • Nachträgliche Vorschreibung von Auflagen
  • Feuerungsanlagengesetz
  • Feuerungsanlagenverordnung
  • Notwendige Unterlagen für die Genehmigung
  • Ordnungsgemäßes Inverkehrbringen
  • Technische Dokumentation
  • Vorgangsweise der Behörde bei Mängeln der Feuerungsanlage

Vortragender  

ORR Mag. Dr. Heinz Schwarzbeck
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Leiter des Referates Baurecht
Heinz Schwarzbeck ist u.a. zuständig für Vorstellungen gegen Gemeinderatsbescheide auf Grundlage des Baugesetzes, des Aufzugsgesetzes und des Kanalgesetzes, Berufungen in Verwaltungsvollstreckungsverfahren, die Beratung von Gemeinden und BürgerInnen in Baurechtsfragen sowie die Bearbeitung von Aufsichtsbeschwerden und Beschwerden an die Volksanwaltschaft.

Dauer

1 Tag, 30. November 2010, 09:00 bis 17:00 Uhr

Ort

Hotel Landskron Grabner GmbH & CoKG, Am Schiffertor 3, A-8600 Bruck/Mur, Tel. +43 3862 58458, Fax DW 6, E-Mail: info@hotel-landskron.at, Internet: www.hotel-landskron.at

Ruhe und modernster Komfort, Sat-TV, Minibar, Sauna, Dampfbad, Solarium, großzügige Terrasse mit Blick ins Grüne, freier Internetzugang für Gäste, Lage: direkt am Fluss Mur und am Murradweg. Der Hauptplatz von Bruck an der Mur ist nur 2 Gehminuten vom Hotel entfernt. Drei Minuten von der Autobahnabfahrt, hoteleigene Garage. Der Flughafen Graz ist ca. 30 Minuten entfernt.

Zimmerpreis

Einzelzimmerpreis inkl. Frühstücksbuffet: € 75,00

Methodik

Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion, Workshops

Seminarbeitrag

€ 320,00 exkl. 20% USt. und € 270,00 exkl. 20% USt. für Stammkunden des KDZ. Ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen einer Organisation gewähren wir einen Gruppenrabatt von 10% pro TeilnehmerIn. Anmeldungen, welche bis 6 Wochen vor Seminarbeginn eintreffen, werden mit einem Frühbucherbonus von € 45,00 honoriert. Die Inanspruchnahme von Frühbucherbonus und Gruppenrabatt schließen einander aus!

Im Betrag inbegriffen sind Arbeitsunterlagen, 3-gängiges Mittagsmenü, Pausengetränke und Getränke im Seminarraum. Etwaige Getränke zum Mittagessen werden à la carte bestellt und nach tatsächlichem Verbrauch mit den TeilnehmerInnen direkt abgerechnet. Die Nächtigungskosten und Kosten für die Parkgarage sind im Seminarpreis nicht enthalten.

Stornierung: Stornos können nur bei schriftlicher Absage anerkannt werden. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entfällt die Stornogebühr, ab 4 Wochen vor Seminarbeginn beträgt sie 30%, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 50%, bei Nichtteilnahme muss der volle Betrag verrechnet werden. Wird eine Ersatzperson gemeldet, entfällt die Stornogebühr.

Anmeldeschluss

19.10.2010

Zum Seminar anmelden